ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Präambel Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen (B2B). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
I. Allgemeines und Geltungsbereich I.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als rechtlicher Rahmenvertrag für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Schaff, handelnd unter GRAID studio (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Filmproduktion und digitalen Inhaltserstellung (unter partiellem oder vollständigem Einsatz von Künstlicher Intelligenz). I.2. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. I.3. Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte sowie für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe vom Auftragnehmer erbracht werden. I.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
II. Vertragsschluss, Laufzeiten & Abonnements II.1. Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Bestätigung eines individuellen Angebots (z. B. durch digitale Signatur für Einzelprojekte) oder durch den Abschluss eines Bestellvorgangs auf der Website des Auftragnehmers (für Abonnements) zustande. II.2. Für Abonnement-Modelle: Werden Leistungen im Rahmen eines laufenden Abos gebucht, gelten folgende Laufzeiten und Kündigungsfristen:
Flex-Tarif: Laufzeit von Monat zu Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Vertragsmonats in Textform gekündigt wird.
6-Monats-Abo: Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Wird nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist ab dann monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
12-Monats-Abo: Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wird nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
II.3. Für Einzelaufträge (z. B. GRAID COMMERCIAL): Werden individuelle Einzelprojekte beauftragt, handelt es sich nicht um ein Abonnement. Es gibt keine automatische Verlängerung. Die Laufzeit, Projekt-Timelines und Deadlines ergeben sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot (Proposal). Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Lieferung, Abnahme des Werks und der vollständigen Bezahlung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
III. Leistungserbringung & Abnahme III.1. Die Leistungen unterteilen sich in der Regel in Preproduktion (Konzeption), Produktion (Umsetzung) und Postproduktion. Jede Phase wird in Abstimmung abgeschlossen und dient als Grundlage für die nächste. III.2. Abnahmefrist: Sofern im Angebot für Einzelprojekte keine abweichenden Fristen definiert sind, gilt: Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die erstellten Assets digital zur Ansicht vor. Änderungswünsche müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung in Textform mitgeteilt werden. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Assets als abgenommen.
IV. Korrekturen, Rohmaterial & Offene Dateien IV.1. Korrekturrunden: Die Anzahl der im Preis inbegriffenen Korrekturrunden richtet sich nach dem gebuchten Abo-Paket oder der Vereinbarung im Einzelprojekt-Angebot. Sofern nichts Abweichendes definiert ist, gilt eine (1) gebündelte Korrekturrunde (max. 8 Arbeitsstunden) als inklusive. Eine umfassende Neugestaltung des Konzepts oder Neudrehs sind nicht Bestandteil der regulären Korrekturen. IV.2. Mehraufwand: Wünscht der Auftraggeber nach Ausschöpfung der Inklusiv-Korrekturen weitere Änderungen, wird dies nach vorheriger Ankündigung mit einem Stundensatz von 120,00 EUR (netto) abgerechnet. IV.3. Die Übertragung der offenen Projektdateien ist nicht im Leistungsumfang enthalten und erfordert eine gesonderte Vergütung. IV.4. Das Rohmaterial verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Er darf dieses kommerziell auswerten, sofern keine Motive (spezifische Personen/Orte) des fertiggestellten Werks verwendet werden.
V. Vergütung, Überstunden & Verzug V.1. Die monatliche Pauschalvergütung bei Abos ist im Voraus zu entrichten. Bei Einzelproduktionen sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen fällig. V.2. Bei gebuchten Vor-Ort-Produktionen (Drehtagen) bemisst sich die Vergütung nach Tagesgagen (Drehtag = max. 10 Std.; Vor-/Postproduktion = max. 8 Std. jeweils inkl. 1 Std. Pause). V.3. Überstunden: Ab der 11. Arbeitsstunde fallen Aufschläge an: 11.-12. Std. 25 %; 13.-14. Std. 50 %; ab der 15. Std. 100 % zum zehnten Teil der Tagesgage. Für Postproduktion gilt dies analog. V.4. Leistungsstopp: Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
VI. Fahrt- und Reisekosten (Nur bei Vor-Ort-Produktionen) VI.1. Sofern für die Leistungserstellung Dreharbeiten vor Ort anfallen und der Ausgangspunkt außerhalb der Stadtgrenzen von Bonn liegt, wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. VI.2. Sonstige Fahrt-, Reise- und Unterbringungskosten trägt der Auftraggeber nach tatsächlichem Anfall. Reisetage werden mit 50 % der Tagesgage berechnet.
VII. Stornierung & Ausfallvergütung (Nur bei Vor-Ort-Produktionen) VII.1. Für individuell gebuchte Drehtage gilt: Eine Stornierung bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn ist kostenfrei. Bis 24 Stunden vorher fällt eine Ausfallvergütung von 50 % der vereinbarten Tagesgage an, danach 100 %. VII.2. Bei mehrtägigen Vor-Ort-Produktionen verlängern sich die Fristen analog (ein 2-Tages-Dreh ist 4 Tage vorher kostenfrei stornierbar). Bereits erbrachte Pre-Produktionsleistungen sind vollumfänglich zu erstatten.
VIII. Steuern bei Fremdleistungen VIII.1. Fällt bei ausländischen Subunternehmern Umsatzsteuer oder Quellensteuer (Withholding Tax) an, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer davon frei. Diese wird als Nettoprequenz weiterberechnet.
IX. Mitwirkungspflicht & Drehgenehmigungen IX.1. Der Auftraggeber stellt notwendige Assets fristgerecht zur Verfügung und versichert, über alle Rechte zur Verwertung zu verfügen. IX.2. Besonderheiten bei Vor-Ort-Produktionen: Der Auftraggeber ist zuständig für Drehgenehmigungen, Zugangsrechte und Persönlichkeitsrechte an eigenen Locations. Kosten für Zusatzrisiken oder spezifische Genehmigungen (z. B. Drohnenflüge) sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
IX.3. KI-Einspeisung & Kundenmaterial: Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass bereitgestellte Referenzmaterialien (z. B. Logos, Produktfotos, Briefings) zur Bearbeitung in KI-Systeme und Cloud-Dienste eingespeist werden dürfen. Der Auftraggeber versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, nach Möglichkeit Systemeinstellungen zu wählen (z. B. „Private Mode“), die ein Training der öffentlichen KI-Basis-Modelle mit den Kundendaten verhindern.
X. Urheberrechte, Nutzungsrechte & Drittmaterial X.1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Honorars (bzw. der jeweiligen Monatsrate im Abo) die vereinbarten Nutzungsrechte am fertiggestellten Werk. X.2. Das Werk darf durch den Auftraggeber nicht verändert oder bearbeitet werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor. X.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Werk uneingeschränkt für Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen. X.4. Drittmaterial: Soweit Material von Dritten (Stock-Videos, Musik) lizenziert wird, gelten deren Lizenzbestimmungen. Ein vollständiges Buyout ist hierbei ausgeschlossen. Der Kunde ist für die Einhaltung von Plattform-Richtlinien (z. B. Musik auf TikTok) selbst verantwortlich.
X.5. KI-Generierte Assets & Schutzfähigkeit: Dem Auftraggeber ist bewusst, dass rein KI-generierte Inhalte nach geltendem Recht (insbesondere deutschem Urheberrecht) möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt urheberrechtlich schutzfähig sind. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber vertraglich die exklusiven, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Werken im maximal rechtlich zulässigen Umfang ein. X.6. Rechte Dritter & KI-Trainingsdaten: Der Auftragnehmer nutzt handelsübliche, professionelle KI-Werkzeuge. Eine Haftung dafür, dass die durch KI generierten Inhalte absolut frei von Rechten Dritter sind (insbesondere im Hinblick auf die intransparenten Trainingsdaten der Drittanbieter von KI-Modellen), wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. X.7. Keine Garantie auf absolute Exklusivität: Da generative KI-Modelle theoretisch ähnliche Bildelemente für andere Nutzer erzeugen könnten, übernimmt der Auftragnehmer keine juristische Garantie für die absolute Exklusivität der generierten Roh-Assets, es sei denn, diese wurden durch die anschließende handwerkliche Postproduktion und Bearbeitung zu einem individuellen Werk veredelt.
XI. Haftung, Gewährleistung & Plattformen XI.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. XI.2. Der Auftragnehmer gewährleistet nicht den werblichen Erfolg (z. B. Klickzahlen). Nach Freigabe der Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die alleinige inhaltliche und rechtliche Haftung für das Werk.
XI.3. Plattform-Richtlinien für KI & Kennzeichnungspflicht: Die Regularien von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, TikTok, YouTube) sowie gesetzliche Vorgaben (z. B. EU AI Act) bezüglich KI-generierter Inhalte entwickeln sich stetig weiter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Reichweitenverluste, Löschungen oder erforderliche Kennzeichnungen (wie „Made with AI“-Labels) durch die jeweiligen Plattformbetreiber. Die ordnungsgemäße rechtliche Kennzeichnung der Werke bei Veröffentlichung obliegt allein dem Auftraggeber.
XII. Geheimhaltung XII.1. Beide Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Die vertragsgemäße Einspeisung von Prompts in KI-Systeme (gem. Ziffer IX.3) stellt keinen Verstoß dar.
XIII. Archivierung XIII.1. Der Auftragnehmer archiviert finale Werke und Projektmaterial unentgeltlich für die Dauer von sechs (6) Monaten nach Abnahme. Eine Verlängerung ist kostenpflichtig (bis 500 GB = 150,00 € p.a. netto).
XIV. Schlussbestimmungen XIV.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.
Schreib uns eine Nachricht oder klicke einfach auf „CALL“ und sichere dir einen Videocall für ein 15 minütiges Gratis-Gespräch.
Schreib uns eine Nachricht oder klicke einfach auf „CALL“ und sichere dir einen Videocall für ein 15 minütiges Gratis-Gespräch.